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Individuelle Coaching-Maßnahme bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ohne finanzielle Eigenbeteiligung.

Aufgrund der AZAV-Zertifizierung unseres Geschäftspartners, der Unternehmensberatung Erfolgspfad GmbH in Hannover, sind wir in der Lage eine zu 100% geförderte Beratungen der öffentlichen Hand, wie die Agentur für Arbeit, anzubieten.

Im Rahmen dieser Maßnahme unterstützen wir Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, mit einem individuellen Coaching.

Nach §45 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB III (Heranführung an eine selbständige Tätigkeit) Ziel ist die Beendigung des Leistungsbezuges (ALG I oder ALG II) von Gründungswilligen noch vor der eigentlichen Existenzgründung durch die Aufstellung eines tragfähigen Business- und Finanzplan mit unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Themen.

Für den Existenzgründer bzw. Teilnehmer entstehen keine Kosten.

Diese werden von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter durch die Ausgabe eines sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) übernommen.

Welche Personengruppen können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten?

  • – Arbeitssuchende, die ALG I beziehen nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit,
  • – Arbeitssuchende, die ALG II beziehen,
  • – Arbeitssuchende, wie z.B. Erwerbsaufstocker und Berufsrückkehrer nach der Elternzeit,
  • – Arbeitssuchende mit Ein-Euro-Job,
  • – Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, z.B. Hochschulabsolventen
  • – ALG I und ALG II-Empfänger, die eine Existenzgründung plan

Welche Personengruppen können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten?

  • In Frage kommen auch: Noch angestellte Arbeitnehmer, die entweder bereits gekündigt wurden oder sich in unabsehbarer Kurzarbeit befinden. Sie sollten am besten das Gespräch bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit suchen, um Ihre persönliche Situation zu schildern, damit Sie die beste Fördervariante zu finden.

    • Sie haben bereits schon einen Gutschein dann hier weiter: AVGS einlösen.
    • Sie haben eine gute Geschäftsidee und möchten das Risiko eingehen, dann stellen Sie den Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS), dann bitte hier weiter: AVGS beantragen.

     Hinweis: Bedenken Sie immer, der AVGS ist eine Ermessensleistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

     Die Maßnahme ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module werden individuell auf die Bedürfnisse des Teilnehmers bezogen durchgeführt.

Die Themenblöcke des Gründer-Coachings im Überblick:

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